Zunehmend mehr Kunden berichten von diversen gesundheitlichen Beschwerden ihrer Vierbeiner und suchen Rat in unserem BARF-Shop, weil sich viele Beschwerden und Symptome bereits durch die Umstellung auf BARF-Frischfutter lindern lassen
Bei Swanie Simon mache ich derzeit eine Ausbildung zur zertifizierten Ernährungsberaterin für Hunde und Katzen, damit ich Sie künftig noch qualifizierter zu einem breiten Spektrum fütterungsrelevanter Gesundheitsthemen beraten kann sowie zum sinnvollen Einsatz von hochwertigen und natürlichen Futterergänzungsmitteln. - Bereits heute erstelle ich individuelle Futterpläne für Hunde und Welpen, mit freundschaftlichem Support durch meine Vorgängerin Christa Rösgen.
Grundsätzlich gilt: Je frischer und natürlicher das Futter, desto stabiler ist die gesundheitliche Konstitution Ihres Haustieres. Für nähere Informationen zu unserem Angebot Ernährungsberatung für Hunde und Katzen: Bitte weiterlesen unter „Beratung“.
Der BARF-Shop Rheingau ist Ihr Fachhändler im Raum Rheingau-Taunus für die natürliche
Frischfütterung von Hunden und Katzen.
Unser Geschäft in Geisenheim-Stephanshausen ist dreimal wöchentlich für Sie geöffnet. (siehe Öffnungszeiten)
Die gebräuchlichste deutsche Übersetzung für das Kürzel BARF lautet Biologisch Artgerechtes
Rohes Futter.
Ursprünglich wurden im Amerikanischen damit schlicht die wesentlichen Zutaten dieser
Fütterungsmethode bezeichnet: „Bones and raw food“ (Knochen und rohes Futter).
Die biologische Rohfütterung von Hunden entspricht ihrer Natur. Der Hund stammt vom Wolf ab und
unser vierbeiniger Freund ist bis heute in seinen Genen (Jagdtrieb) und in seiner Anatomie
(Gebiss, Verdauungstrakt) ein Raubtier geblieben. Der Wolf frisst sein Beutetier sozusagen „mit
Haut und Haaren“, z.B. vom klassischen Beutetier „Hase“ frisst er das Muskelfleisch, die
Innereien, die Knochen und auch Teile vom Fell und vom Magen- und Darminhalt (eines
Pflanzenfressers!). Damit hat er alles, was er für seine gesunde Ernährung braucht.
Der Hund ist genetisch immer noch auf diese Form der Ernährung „programmiert“. Er hat den
Jagdinstinkt, damit er sich Futter beschaffen kann, also zum Überleben. Demzufolge muss er auch
das Fleischfressen nicht erst erlernen, wie manche BARF-Neulinge befürchten. Es entspricht
seiner Natur und seinem genetischen Programm, Fleisch zu fressen.
Diese „natürliche“ Philosophie liegt dem BARF-Gedanken zugrunde: Der Hund ist ein überwiegender
Fleischfresser (Karnivor), der zur ausgewogenen Nährstoffversorgung in der freien Wildbahn neben
den Knochen- und Fleischanteilen auch den Darm- und Mageninhalt seiner Beutetiere frisst, also
vorverdaute pflanzliche Nahrung. Dies bilden wir bei der BARF-Ernährung durch den Zusatz von
Gemüse und Obst nach – zur besseren Verdaulichkeit in pürierter Form.
Wichtig ist auch die regelmäßige Calzium-Versorgung. Die wöchentliche Knochen-Mahlzeit dient dem
gesunden Knochenbau des Hundes, das Nagen reinigt die Zähne und setzt Endorphine frei:
Knochen-Nagen macht Ihren Hund tatsächlich „glücklich“.
"Der Hund ist, was er (fr)isst.“
Was für uns gilt, trifft genauso auf unseren 4-beinigen Freund zu! Futter ist immer die Basis
für eine gesunde Konstitution. BARF-ernährte Tiere haben nachweislich eine deutlich stabilere
Gesundheit, kaum Probleme mit Allergien, Gelenkarthrosen, Fell- oder Hauterkrankungen,
Durchfällen, übelriechenden Mund- oder Körpergerüchen etc. Dennoch ist es unerlässlich, die
regulären Kontrolluntersuchungen beim Tierarzt durchzuführen, weil sich z.B. auch genetische
Anlagen, Zucht-, Umwelteinflüsse, Unfallfolgen o.ä. auf die Gesundheit auswirken.
In vielen unabhängigen Forschungsprojekten und Studien wurde eindeutig nachgewiesen, dass die
heutigen Fertigfutter bei vielen unserer Haustiere zu Gesundheitsproblemen geführt haben. (vgl.
Hans-Ulrich Grimm "Katzen würden Mäuse kaufen – Schwarzbuch Tierfutter“, Heyne-Verlag; Dr. med.
vet. Jutta Ziegler „Hunde würden länger leben, wenn…“, mvg-Verlag)
Die Futterindustrie suggeriert uns, dass Hund und Katze täglich zu 100% ausgewogen ernährt sein
müssen. Deshalb brauchen wir angeblich Fertigfutter. Wie können denn Wildtiere gesund bleiben,
die sich völlig selbstständig je nach Nahrungsangebot versorgen müssen und nicht jeden Tag Beute
machen? Sie ernähren sich in jedem Fall ARTGERECHT! Also – Mut zur Lücke! Es geht um Fleisch und
Frische – und das findet sich eher selten in Tüten oder Dosen.
Deshalb: es lohnt sich, genau hinzugucken, was wir unseren Haustieren füttern. In den
industriell hergestellten Futtern macht Getreide den größten Anteil aus, was in der Deklaration
geschickt kaschiert wird – aber technische Voraussetzung zur Herstellung von Trockenfutter ist.
Für den Hundemagen ist das schwer bis unverdaulich. Und sorgt hinten für recht viel „output“.
Getreide verursacht viele Allergien und Übergewicht. Damit beginnt ein oft lebenslanger
Leidensweg für Hund oder Katze.
Den wenigsten Hundebesitzern dürfte klar sein, was alles für „leckere” Sachen in diesen
Futtersäcken sind. Von den Chemikalien, Konservierungsmitteln und Geschmacksverstärkern, z.B.
Zucker, wissen schon viele, und es gibt inzwischen auch zahlreiche Marken, die angeblich ohne
diese Schadstoffe auskommen. Wie ihr Futter trotzdem z.B. mindestens ein Jahr haltbar sein kann,
erklären sie nicht. Fakt ist: Wenn auf einem Hundefuttersack „keine Zusatzstoffe“ steht, dann
heißt das nur, dass der Hersteller bei seiner Verarbeitung keine Zusatzstoffe hinzugefügt hat;
er darf das so deklarieren, auch wenn er Vorprodukte wie Tier- und Getreidemehle, mit
Konservierungsstoffen dazu gekauft hat.
Problematisch ist auch die Undurchsichtigkeit der Herkunft und der Qualität der einzelnen
Zutaten. Was sind z.B. Tierische Nebenerzeugnisse? Die wertvollen Nebenerzeugnisse sind: Leber,
Nieren, Pansen, Lunge, Sehnen und Blut – wenn sie frisch verabreicht werden.
Viele Futterhersteller mischen jedoch auch minderwertige Schlachtabfälle ins Futter wie: Federn,
Hufe, Wolle, Schnäbel, Klauen, Därme, Urin, etc. – die sind unschädlich, aber nährstoffarm.
Damit wird der tierische Anteil, also der Proteinwert „aufgewertet“! Auf der Tüte/ Dose darf
dies Alles als „Fleisch“ deklariert werden.
Wichtige Nährstoffe wie Vitamine, Enzyme, Aminosäuren und essenzielle Fettsäuren werden durch
die Erhitzung im Herstellungsverfahren zerstört und müssen im Labor erzeugt werden. Den hohen
Getreideanteil haben wir schon unter „Warum sollte ich umsteigen….?“ thematisiert. Da viele
Haustiere heute unter Übergewicht leiden, bieten uns die Fertigfutterhersteller die Lösung in
Form von Diätfuttern und werben dabei gerne mit dem Inhaltsstoff „Zellulose“ - eine unverdächtig
klingende Bezeichnung für Sägemehl! Diese trockenen Knöpfe, Pellets, o.ä. sind alles, aber kein
artgerechtes Hundefutter.
Viele Hundebesitzer haben Bedenken:
Die Frischfütterung ist keine Wissenschaft und auch keine Religion, es ist einfach nur „Hunde füttern“ mit etwas Bauchgefühl: natürlich – artgerecht – gesund. (frei nach Swanie Simon)
Am Beispiel von Kissi: Hündin, 22 kg, 6 Jahre alt, normal aktiv
FORMEL: Körpergewicht in Gramm x 2 % = Gesamtfuttermenge pro Tag
Im Beispiel: 22.000g Körpergewicht x 2 % = 440 g Gesamt-Futtermenge pro Tag
Wir schauen uns von der Natur ab, was und wieviel ein Hund fressen sollte, um gesund und ausgewogen ernährt zu sein. Sein Beutetier besteht im Durchschnitt aus:
In der Frischfütterung sind tierische Fette die wichtigsten bzw. essenziellen Energielieferanten! Ein Hund darf nie fettarm oder gar fettfrei gefüttert werden. Die Öl-Gabe ersetzt NICHT den Fettanteil in der Futterration!
Fördern eine gesunde Darmflora und haben ein ideales Kalzium-Phosphor-Verhältnis. Die Mägen können zwei- bis dreimal pro Woche auf dem Speiseplan stehen.
Innereien einmal wöchentlich füttern: die Organe Herz, Leber, Niere, Milz und Lunge liefern fast alle Vitamine und Mineralien, die der Hund für eine gesunde Konstitution braucht.
Calcium ist der wichtigste Baustoff für den Skelett-Apparat des Hundes. Mindestens einmal wöchentlich sollte die Mahlzeit aus Knochen oder Knorpelanteilen zusammen mit Fleisch bestehen. (ca. 50:50 im Verhältnis)
Wenn Sie sich an diesen Tipps orientieren, gelingt Ihnen mit dem Naturfutter aus dem BARF-Shop Rheingau eine optimale und artgerechte Fütterung. Ihr Hund wird es Ihnen danken durch Gesundheit, Vitalität und echter Freude beim Fressen!
Und jetzt wünschen wir Ihrem Hund einen „prächtigen BARF-Appetit“! Ihr Team vom BARF-Shop Rheingau, der Futterfährte zum Hundeglück !
Zunehmend mehr Kunden berichten von diversen gesundheitlichen Beschwerden ihrer Vierbeiner und suchen bei mir Rat. Daher mache ich derzeit meine Ausbildung bei Swanie Simon zur zertifizierten Ernährungsberaterin für Hunde und Katzen. Ein breites Spektrum an fütterungsrelevanten Gesundheitsthemen, darunter die Erstellung von qualifizierten, individuellen Futterplänen für Hunde/Welpen, Katzen/Kitten, gehören künftig zu meinem Beratungsangebot.
Grundsätzlich lässt sich feststellen: Je frischer und natürlicher das Futter, desto stabiler ist die gesundheitliche Konstitution Ihres Haustieres. Viele Beschwerden können schon allein durch eine Futterumstellung gelindert werden.
Doch auch für die „alten BARF-Hasen“ biete ich eine qualifizierte Überprüfung ihrer eigenen Futterpläne an, weil ggfs. eine Futteranpassung an das Alter und die gesundheitliche Konstitution ihres Tieres erforderlich sind.
Die Beratungen „BARF Basics“ und „BARF Baby“ mit individuellem Futterplan kosten je 55,00 €, inkl. fachlicher Begleitung im Anschluss.
Bei gesundheitlichen Beschwerden wie zum Beispiel Befall mit Giardien oder anderen Parasiten, bei Arthrose, Durchfall, Herzerkrankung u. v. m. biete ich Ihrem Hund individuell angepasste Ernährungskonzepte und ausgewählte natürliche Ergänzungsfuttermittel zur Unterstützung. Dazu führe ich die qualitativ hochwertigen Nahrungsergänzungsmittel von DHN, Swanie Simon sowie von Dr. Wolz, Geisenheim. Beide Unternehmen arbeiten nur mit natürlichen, nachgewiesen biologisch wirksamen Inhaltsstoffen.
Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte Ihren individuellen Beratungstermin telefonisch oder per E-Mail. Planen Sie bitte für eine Beratung „BARF Basic“ oder „BARF Baby“ eine Stunde Zeit ein. Bei weitergehendem Beratungsbedarf fällt für jede weitere Einheit von 15 Minuten eine Kostenpauschale von 15,00 € an. Alle Beratungs-Honorare verstehen sich inkl. 19 % MwSt.
Für eine Online-Beratung nutzen Sie bitte das Kontaktformular mit Nennung des konkreten Beratungs-Paketes:
Die Preise beziehen sich auf 1 Stunde Zeiteinheit; je weitere 15 Min stellen wir 15,00 € in Rechnung.
Telefonberatung:
Ich übersende Ihnen auf Wunsch zugehörige Unterlagen sowie die Rechnung. Sobald diese beglichen ist, werde ich mich zur Verabredung eines Telefontermins mit Ihnen in Verbindung setzen. Anschließend erstelle ich den schriftlichen Futterplan, ggfs. mit individuellen Empfehlungen zum Fütterungskonzept. Diesen erhalten Sie als PDF per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post in schriftlicher Form.
Für persönliche Beratungen kontaktieren Sie mich
einfach via Telefon oder E-Mail zur Vereinbarung eines Beratungstermins.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
Während der regulären Öffnungszeiten ist eine Beratung leider nicht möglich.
HIER: zwei Anamnese-Formulare als DOWNLOAD
Wir haben ein breites Sortiment an Tiefkühlware, wahlweise in fast allen Kategorien und Fleischsorten in GEWOLFTER Form oder als GULASCH (lose entnehmbar) verfügbar. Sowie Leckerlis für Groß und Klein in allen Variationen, die das Hunde- und Katzenherz begehrt.
Unsere gesamte Ware ist von hervorragender, geprüfter Lebensmittel-Qualität – aus überwiegend deutscher Haltung.
Probieren Sie es aus! Wir sind auf Ihr Feedback gespannt!
Drei mal wöchentlich haben wir für Sie unseren Verkauf geöffnet:
Dienstag & Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr
außer an Sonn- und Feiertagen
Abholung nach Vereinbarung
BARF-Shop Rheingau
Schulgraben 14
65366 Geisenheim / Stephanshausen
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Schulgraben 14
65366 Geisenheim / Stephanshausen
Jennifer Weaver
Schulgraben 14
65366 Geisenheim
Telefon: 0179 2608854
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Haben wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gem.
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aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser
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gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder
historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das
unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung
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(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung uns
gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie
betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der
Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich
oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu
werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben,
in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem
haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln,
sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit.
a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden,
soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch
nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener
Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen
wurde.
7. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1
lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese
Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können
zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen,
Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben,
haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das
Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der
Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht
mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet
werden.
8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung –
einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen
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Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
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Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle treffen wir angemessene Maßnahmen, um die
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10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen
das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres
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